Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Preise / Fälligkeit der Vergütung

(a)
Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Die Praxis für Podologie Jähn behält sich Änderungen der AGB´s vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

Die aktuellen Preise sind auf der Internetseite der Praxis für Podologie Jähn unter https://www.podologiedresden.de/leistungen_und_preise.html einzusehen und als Aushang in der Praxis.

(b)
Die Vergütung der Leistung ist, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Leistung fällig.

(c)
Sollte eine Zahlung auf Rechnung vereinbart sein, gilt als Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum.

Bei Zahlungsverzug ist die Praxis für Podologie Jähn berechtigt, Mahngebühren in folgender Höhe zu erheben:

1. Mahnung € 2,50
2. Mahnung € 5,00
letzte Mahnung € 5,00

Die Praxis für Podologie Jähn ist nicht zur kostenfreien Zahlungserinnerung verpflichtet. Auch eine mündliche Erinnerung ist nicht vorgesehen und liegt im Ermessen der Unternehmensführung.

(2) Dienst(leistungs)vertrag

(a)
Bei einer Terminvereinbarung mit der Praxis für Podologie Jähn kommt der Dienst(leistungs)vertrag § 611 BGB zustande.

Terminvereinbarungen können per Email (unter Angabe einer gültigen Wohnanschrift), telefonisch oder persönlich vorgenommen werden.

(b)
Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen oder die Behandlung komplett abgelehnt werden. Es besteht kein Anspruch auf einen kurzfristigen Ausweichtermin.

Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlungszeit während der Behandlung können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

(3) Termine / Terminabsagen / Ausfallgebühren

(a)
Die Praxis für Podologie Jähn ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten Sie:

Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden (montags - freitags) vorher erfolgen.
Sie können per Email, Fax oder Anruf erfolgen. Während der Behandlungszeit ist das Telefon nicht ständig besetzt. Anrufer können auch an Wochenenden einen Anrufbeantworter nutzen.

(b)
Sollte der Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr von 70% der geplanten Leistung zu zahlen (§ 615 BGB).

(c)
Sollte der Patient einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, berechtigt ihn das nicht, den Termin ohne Rücksprache mit der Praxis an eine weitere Person abzutreten. Das gilt im Besonderen für Neupatienten.

(4) Gutscheine

Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
Ist der Gutschein auf mehrere Behandlungen oder auf einen Euro-Betrag ausgestellt, wird bei Nichterscheinen das Entgelt für eine Behandlung vom Gutscheinbetrag bzw. eine Behandlung von der Behandlungsmenge abgezogen.

(5) Hausbesuche

Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung zur Übernahme eines Hausbesuches von Seiten der Praxis besteht nicht.

Wird der Patient zum Hausbesuchstermin nicht angetroffen, ist die o.g. Ausfallgebühr und die Hausbesuchspauschale fällig.

(6) Pflegeheimversorgung / soziale Einrichtung

(a)
Die Versorgung von Patienten in einer sozialen Einrichtung erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Anmeldung durch den Bewohner oder dessen gesetzlichen Vertreter/Betreuer/Angehörigen.

(b)
Die Kostenerstattung durch den Bewohner gegenüber der Praxis für Podologie Jähn erfolgt wie in dem in der Einrichtung hinterlegten Anmeldebogen der Praxis für Podologie Jähn angegeben.

Sollte der Bewohner nicht mehr zur Kostenerstattung in der Lage sein, geht die Forderung der Praxis für Podologie Jähn unmittelbar auf dessen Betreuer, Angehörige, Nachlassverwalter über.

(c)
Die aktuellen Preislisten sind in den betreffenden Einrichtungen in der Verwaltung/auf den Wohnbereichen hinterlegt oder können in der Praxis für Podologie Jähn angefragt werden.

(d)
Bei Zahlungsverzug obliegt es der Praxis für Podologie Jähn, ob der Dienst(leistungs)vertrag aufrechterhalten bleibt.

(e)
Im Übrigen gilt (1), (2), (7), (8) und (9).

(7) Heilmittelverordnungen

Die rechtliche Grundlage für die podologische Behandlung auf Heilmittelverordnung ist ein "Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen".

(a)
Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden.
Bei einem nicht eingehaltenen Termin tritt (3) in Kraft.

(b)
Die podologische Behandlung auf Heilmittelverordnung erfolgt nur für den Patienten, auf den die Heilmittelverordnung ausgestellt wurde. Ein Übertragen an Dritte ist nicht möglich.

(8) Erstattung durch Dritte

(a)
Sollte der Patient eine Kostenerstattung der Leistungsgebühr ggü. Dritten (Private Krankenversicherung, Beihilfestellen, u.ä.) geltend machen, betrifft das nicht die Vereinbarung zwischen dem Patienten und der Praxis für Podologie Jähn. Es gilt (1) und (2).

(b)
Die Praxis für Podologie Jähn kommt nicht für Kosten auf, die bei der Erstattung entstehen.

Der Patient erkennt die Preise nach (1) Preise an, unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Dritte. Eine Deckungsabweichung geht zu Lasten des Patienten.

(9) Kosten für Postversand

Sollte der Patient auf eine postalische Zustellung der Rechnung oder anderer Dokumente bestehen oder eine postalische Zustellung der Rechnung durch die Praxis für Podologie Jähn notwendig sein, verpflichtet sich der Patient zur Übernahme der Kosten für Verpackung und Versand.

Diese setzen sich zusammen aus den aktuellen Portokosten (die Anbieterwahl obliegt der Praxis für Podologie Jähn) und Sachkosten für die verwendete Verpackung.

Bei einem Rechnungsversand per Email fallen keine Kosten an. Der Patient muss dem Rechnungsversand per Email zustimmen.