Allgemeine Geschäftsbedingungen der Podologie Schöbel.
(1) Preise / Fälligkeit der Vergütung
(a) Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Podologie Schöbel behält sich Änderungen der AGB vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens einen Monat vorher bekannt gegeben. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung. Die aktuellen Preise sind auf der Internetseite der Podologie Schöbel und als Aushang in der Praxis einzusehen.
(b) Die Vergütung der Leistung ist, soweit schriftlich nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt der Leistung fällig.
(c) Sollte eine Zahlung auf Rechnung vereinbart sein, gilt als Zahlungsziel 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungsverzug ist die Podologie Schöbel berechtigt, Mahngebühren zu erheben. Die Praxis ist nicht zur kostenfreien Zahlungserinnerung verpflichtet.
(2) Dienst(leistungs)vertrag
Bei einer Terminvereinbarung mit der Podologie Schöbel kommt der Dienst(leistungs)vertrag gemäß § 611 BGB zustande. Terminvereinbarungen können per E‑Mail, telefonisch oder persönlich vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen oder die Behandlung abgelehnt werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlungszeit können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden.
(3) Termine / Terminabsagen / Ausfallgebühren
Die Podologie Schöbel ist eine Bestellpraxis. Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Erfolgt keine rechtzeitige Absage oder erscheint der Patient nicht zum vereinbarten Termin, ist eine Ausfallgebühr von 70 % der geplanten Leistung zu zahlen.
(4) Gutscheine
Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit.
(5) Hausbesuche
Hausbesuche können vereinbart werden, wenn der Patient aus gesundheitlichen Gründen gehindert ist, das Haus zu verlassen. Wird der Patient zum Hausbesuchstermin nicht angetroffen, ist die Ausfallgebühr und die Hausbesuchspauschale fällig.
(6) Pflegeheimversorgung / soziale Einrichtung
Die Versorgung in sozialen Einrichtungen erfolgt nach schriftlicher Anmeldung durch den Bewohner oder dessen Vertreter. Die Kostenerstattung erfolgt gemäß Anmeldebogen. Bei fehlender Zahlungsfähigkeit geht die Forderung auf Betreuer, Angehörige oder Nachlassverwalter über. Im Übrigen gelten die weiteren Bestimmungen der AGB.
(7) Heilmittelverordnungen
Rechtsgrundlage ist ein Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden; es gelten die Regelungen zu Ausfallgebühren. Die Behandlung erfolgt nur für den Patienten, auf den die Verordnung ausgestellt wurde.
(8) Erstattung durch Dritte
Eine Kostenerstattung durch Dritte berührt nicht die Vereinbarung zwischen Patient und Praxis. Der Patient erkennt die Preise der Praxis an, unabhängig von der Höhe der Erstattung; eine Deckungsabweichung geht zu seinen Lasten.
(9) Kosten für Postversand
Besteht der Patient auf postalischer Zustellung von Rechnungen oder Dokumenten, übernimmt er die Kosten für Verpackung und Versand. Beim Versand per E‑Mail fallen keine zusätzlichen Kosten an.