Endlich ... die neuen Team-Fotos sind fertig.

Danke, liebe Mandy  von Foto Hahn Dresden

https://www.foto-hahn-dresden.de/

 


Von Patienten nicht wahrgenommene Termine

Wir bitten um Beachtung:

Da es wieder gehäuft zu nicht wahrgenommenen bzw. nicht abgesagten Terminen in unserer Praxis kommt, verweisen wir nochmals auf unsere AGBs (https://www.podologiedresden.de/agb_s.html).

Als reine Terminpraxis ist es unser Recht, ausgefallene Termine, welche nicht mit einem anderen Patienten besetzt werden können, dem betreffenden Patienten in Rechnung zu stellen.

Seien Sie fair zu uns und zu anderen Patienten:
Möchten/Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte mind. 24h vorher ab. Nur dann sind wir in der Lage, den Termin weiterzuvergeben.


Behandlung des eingewachsenen Nagels auf Heilmittelverordnung


Ab dem 01.07.2022 wird die Behandlung des eingewachsenen Nagels mit Nagelkorrekturspange als Kassenleistung möglich sein.

Der behandelnde Arzt stellt eine Heilmittelverordnung Muster 13 für den Patienten aus und unsere Praxis kann diese Heilmittelverordnung direkt mit der Krankenkasse abrechnen.

Der Arzt hat folgende Möglichkeiten zu verordnen:

Diagnose ICD-10

Diagnosegruppe 

Leitsymptomatik 

Heilmittel 

Höchstmenge
je Verordnung

Frequenz

L60.0 

UI 1 (Stadium 1)

a

Nagelspangen-behandlung

bis 8x

legt Therapeut fest

L60.0

UI 2 (Stadium 2 + 3)

b

Nagelspangen-behandlung

bis 4x

legt Therapeut fest

 

 


Stadien des eingewachsenen Nagels


Corona-Update 04.04.2022


Es gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:

Maskenpflicht: für alle Patienten und Therapeuten

3G-Nachweis: entfällt für Patienten


Urteil zur Nagelspangenbehandlung (Orthonyxie)


Voraussichtlich ab dem 01.07.2022 wird die Nagelspangenbehandlung beim eingewachsenen Zehennagel in den Heilmittelkatalog aufgenommen und kann dann von den Vertragsärzten als Krankenkassenleistung an Patienten verordnet werden.

Wir behandeln bereits seit Jahren erfolgreich eingewachsene Nägel mit der Spangentherapie.

Sollten Sie Probleme mit eingewachsenen Nägeln haben, können Sie sich bei uns melden. Wir beraten und behandeln Sie gern.


Corona-Update 22.11.2021


Es gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:

3G: Alle Patienten müssen bei Wahrnehmung eines Termins ihren aktuellen 3G-Status unaufgefordert an der Anmeldung oder im Behandlungsraum vorlegen (Geimpft, Genesen, Getestet Antigen: max. 24h alt, PCR: max. 48h alt)

Anerkannt werden:

  • Impfausweis;
  • CoronaWarnApp, CovPassApp u.ä.;
  • Genesesenbescheid vom Gesundheitsamt;
  • Impf-, Genesenen-, Testbescheide aus der Apotheke;
  • Testbescheide aus dem Testzentrum
  • Testbescheide vom Arbeitgeber
  • mitgebrachter und in der Praxis unter Aufsicht durchgeführter Antigen-Schnelltest (bitte 15 Minuten eher zum Termin erscheinen)

Corona-Update 16.09.2021


Unabhängig von der Inzidenz in Dresden gelten derzeit folgende Regeln beim Besuch unserer Praxis:

  • medizinischer Mund-Nasen-Schutz über Mund und Nase
  • Hände desinfizieren beim Betreten der Praxis
  • kein Negativtest notwendig für Patienten mit Heilmittelverordnung, Privatverordnung ("grünes Rezept") oder medizinischer Notwendigkeit (z.B. Akutpatienten)
  • Begleitpersonen warten nach Möglichkeit vor der Praxis

Informationsblatt Art. 13 DSGVO für Patienten


Neue Heilmittelverordnung ab 01.01.2021


Am 01.01.2021 tritt der neue Rahmenvertrag der Heilmittel in Kraft und damit gilt auch eine neue Heilmittelverordnung.

Alle ausgestellten Verordnungen ab dem 01.01.2021 sind dann nur auf dem neuen Papier gültig. Die alten Heilmittelverordnungen behalten ihre Gültigkeit mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.12.2020.

Beide Verordnungen müssen innerhalb von 28 Tage nach der Ausstellung begonnen werden, sonst werden sie ungültig.


Corona?
Respekt und Rücksichtnahme - ja bitte
Panik - nein danke 


www.pixabay.com

Unsere Praxis hat ganz normal für Sie geöffnet.

Bitte beachten Sie aber folgendes:

  • Mundschutzpflicht in der Praxis und während der Behandlung
  • Hände desinfizieren nicht vergessen
  • Begleitpersonen müssen bitte draußen warten

Sind Sie krank? Bleiben Sie besser zuhause... aber sagen Sie bitte rechtzeitig ab - mind. 24h vor Ihrem Termin


Neue verordnungsfähige Indikationen:

Ab dem 01.07.2020 gibt es in der Podologie zwei weitere Indikationsgruppen, die neben dem Diabetischen Fußsyndrom als Kassenleistung verordnungsfähig sind.

Indikations-gruppe Krankheitsbild
DF Diabetisches Fußsyndrom
NF sensible oder sensomotorische Neuropathie der Füße

QF

neuropathische Störung in Folge eines Querschnittsyndroms

 

Sprechen Sie uns oder Ihren Hausarzt einfach darauf an.

Eine Verordnungspflicht vonseiten Ihres Arztes besteht allerdings nicht.


Datenschutzgrundverordnung:

Am 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft.

Da wir stets bemüht sind, die aktuellen gesetzlichen Regelungen einzuhalten, möchten wir Sie kurz über einige Punkte informieren.

Wir verwenden kein Kontaktformular, da wir die Speicherung Ihrer Daten auf ein Minimum reduzieren möchten. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Datenschutzhinweis am Ende der Seite.
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme per Email ausschließlich bei Terminanfragen Termin@podologiedresden.de und für andere Anliegen jaehn@podologiedresden.de.
Verzichten Sie bei Emailkontakt auf die Übertragung von Gesundheitsdaten (Geburtstag, Krankenkasse, Erkrankungen, etc.) und Informationen zu Ihren Bankdaten u.ä.
Wir fordern Sie niemals dazu auf, vertrauliche Daten per Mail zu schicken. Sollten Sie unangemessene Nachrichten von uns erhalten, informieren Sie uns bitte telefonisch.

Zusätzlich verzichten wir auf eine Verlinkung zu Facebook u.ä.
Falls Sie uns in Sozialen Netzwerken suchen wollen, gehen Sie bitte direkt über die Seite des Anbieters und suchen Sie uns unter Podologie Jähn. Beachten Sie auch dort den Hinweis zum Datenschutz.

Sollten Sie uns persönliche Daten per Email übersenden, werden diese ausschließlich zur Kontaktaufnahme zur Terminierung / Rechnungsversand (wenn gewünscht) benutzt. Sollte es zu keiner Terminabsprache kommen, werden diese Daten umgehend gelöscht.

Wenn es zu einem Dienstleistungsvertrag/Behandlungsvertrag zwischen Ihnen und unserer Praxis kommt, sind wir verpflichtet Ihre therapierelevanten Unterlagen mind. 10 Jahre nach Ihrer letzten Behandlung aufzubewahren.
Sie haben als Patient jederzeit die Möglichkeit nach § 630 BGB zur Einsichtnahme Ihrer Patientenakte.
Eine Löschung Ihrer Daten vor Ablauf der gesetzlichen Frist ist nicht möglich.
Die Einwilligung in den Dienstleistungsvertrag/Behandlungsvertrag können Sie jederzeit formlos widerrufen.

Folgende Daten werden von uns in der Praxis erhoben und je nach Art der Daten unterschiedlich verarbeitet / gespeichert / gelöscht:

- Name
- Anschrift
- Geburtstag
- Telefonnummer / Email / Fax
- Angehörige (Pflegeheimpatienten)
- Verordnungen, Arztberichte, Therapieberichte
- Diagnosen und Befunde
- Zuzahlungsbefreiungen

Sollten Sie Fragen haben, welche Daten wir von Ihnen erhoben / gespeichert haben, sprechen Sie uns an.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Angehörige nur Auskunft über die Behandlung erhalten, wenn uns eine Vollmacht vorliegt oder der Patient uns für den einzelnen Angehörigen von der Schweigepflicht entbindet.


Neue Heilmittelverordnungen:

Ab 01.01.2017 gelten neue Verordnungsmuster für die Podologische Heilmittelverordnung.

Dabei betrifft uns nur das 2. Feld ICD-10-Code.

Bitte haben Sie Verständnis, dass "alte" Verordnungen von uns nicht angenommen werden, da es zu Absetzungen durch die Krankenkasse kommen kann.


Patientenrechtegesetz:

Seit dem 26. Februar 2013 ist das neue (überarbeitete) Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Dieses findet auch in unserer Praxis Anwendung.
Für Ihre und unsere Sicherheit bedeutet das, dass bei der Erstbehandlung etwas mehr Bürokratie betrieben wird.
Wir wollen Sie damit nicht abschrecken, sondern hoffen, dass Sie sich besonders gut aufgehoben fühlen, da wir unsere Arbeit sehr ernst nehmen.


Wir bitten um Ihr Verständnis.




Auszug aus dem Patientrechtegesetz:


"...Das Patientenrechtegesetz verankert das Arzt-Patienten-Verhältnis als eigenen Vertrag im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches und schreibt wesentliche Rechte der Patientinnen und Patienten wie z. B. das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen fest. Nunmehr gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch einen eigenen Abschnitt, der sich mit dem medizinischen Behandlungsvertrag und den Rechten und Pflichten im Rahmen der Behandlung befasst. Geregelt werden vertragliche Pflichten beider Seiten, insbesondere aber die Pflichten der Behandelnden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes beschränkt sich dabei nicht auf die Behandlung durch die Angehörigen der Heilberufe wie Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, sondern erfasst auch die Angehörigen der weiteren Gesundheitsberufe wie Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen.


Festgelegt wird, dass Patientinnen und Patienten umfassend über alles informiert und aufgeklärt werden müssen, was für die Behandlung wichtig ist. Dazu gehören sämtliche wesentlichen Umstände der Behandlung wie Diagnose, Folgen, Risiken und mögliche Alternativen der Behandlung. Die notwendigen Informationen beziehen sich im Übrigen nicht nur auf medizinische, sondern in bestimmten Fällen auch auf wirtschaftliche Aspekte der Behandlung. Bei Zweifeln über die Erstattung von Behandlungskosten durch die Krankenkasse muss der Behandelnde den Patienten schriftlich über die auf ihn zukommenden Kosten informieren..."




Quelle: http://www.bundesgesundheitsministerium.de/praevention/patientenrechte/patientenrechtegesetz.html